AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Fair and Green GmbH zur Durchführung des CARLO Wine Awards
1 – Allgemeines
Der CARLO Wine Award ist ein jährlich stattfindender Weinwettbewerbe, der von der Fair and Green GmbH ausgerichtet wird. Eine neutrale Jury prüft die Qualität der eingereichten Weine und bewertet diese. Die Erlöse des CARLO Wine Award fließen zu 100% in den Artenschutz
2 – Teilnehmer
Teilnahmeberechtigt am CARLO Wine Award sind Erzeuger von Weinen und Schaumweinen, die Weine in einer der Wettbewerbskategorien einreichen möchten. Eine detaillierte Aufstellung der einzelnen Kategorien finden Sie nachfolgend. Die gesetzlichen Bestimmungen der Weinerzeugung auf Landes- und EU-Ebene sind einzuhalten.
3 – Zulassungsbedingungen
Die Proben aller Teilnehmer gehen nach Erhalt in das Eigentum der Fair and Green GmbH über. Um zur Teilnahme CARLO Wine Award zugelassen zu werden, müssen folgende Kriterien erfüllt werden: Das Produkt muss dem deutschen Weingesetz und den jeweiligen nationalen Vorschriften sowie den Verordnungen der Europäischen Union entsprechen. Zugelassen werden Produkte der folgenden Kategorien:
- Historische Rebsorten
- Historische Anbauverfahren und Kulturtechnik
- Neue Rebsorten (PIWI)
- Klassische Rebsorten
- Alkoholfreie Weine
Voraussetzungen / Mindestanforderungen:
Die zum Wettbewerb angestellten Erzeugnisse müssen in Abhängigkeit der Wettbewerbskategorie folgende Voraussetzungen genügen:
1.Wettbewerbskategorie: Historische Rebsorten
- Rebsorten, die vor 1870 schriftlich erwähnt wurden und heutzutage weltweit auf unter 2000 Hektar angebaut sind.
- Bei Cuvées mit historischen Rebsorten muss der Anteil historischer Rebsorten mindestens 50 % umfassen.
- Bonuspunktesystem bei Einhaltung der Anforderungen der Wettbewerbskategorie klassische Rebsorten (Siehe unten)
2. Wettbewerbskategorie: Historische Anbauverfahren und Kulturtechnik
- z. B. Weine aus einem gemischten Satz (Field Blend)
- Bonuspunktesystem bei Einhaltung der Anforderungen der Wettbewerbskategorie klassische Rebsorten (Siehe unten)
3. Wettbewerbskategorie: Pilzwiderstandsfähige Rebsorten
- Rebsorten mit amtlich anerkannten Resistenz-Eigenschaften (PIWI)
- Bei Cuvées mit klassischen Rebsorten muss der Piwi-Anteil mindestens 50 % umfassen.
- Bonuspunktesystem bei Einhaltung der Anforderungen der Wettbewerbskategorie klassische Rebsorten (Siehe unten)
4. Wettbewerbskategorie: Klassische Rebsorten
Für klassische Rebsorten müssen die folgenden Anforderungen sichergestellt werden. Sofern eine Nachhaltigkeitszertifizierung vorliegt, die diese Anforderungen bestätigt, reicht dieses Zertifikat als Nachweis aus.
Soziale Nachhaltigkeit:
- Das Unternehmen hält die ILO-Kernarbeitsnormen konsequent ein und sichert somit u.a. allen seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die gleichen Rechte, Löhne, Arbeitsbedingungen und Sozialleistungen zu.
- Das Unternehmen schließt schriftliche Arbeitsverträge mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen kranken- und unfallversichert sein.
- Das Unternehmen entlohnt saisonale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter pro Stunde und mindestens mit dem gesetzlichen Mindestlohn der Branche sowie des Landes, in dem das Unternehmen tätig ist. In Ländern, wo es keinen gesetzlich vereinbarten Mindestlohn gibt, wird mindestens der durchschnittliche Branchenlohn bezahlt.
Ökologische Nachhaltigkeit:
- Verzicht auf den Einsatz von Insektiziden
- Verzicht auf den Einsatz von Herbiziden in mechanisierbaren Lagen
- Verzicht auf synthetische Stickstoffdüngung
Ökonomische Nachhaltigkeit:
Klarer Business- und Investitionsplan liegen vor.
5. Wettbewerbskategorie: Alkoholfreie Weine
- Weine, die einen Alkoholgehalt bis max. 0,5 % aufweisen.
- Bonuspunktesystem bei Einhaltung der Anforderungen der Wettbewerbskategorie klassische Rebsorten (Siehe oben)
- Die Voraussetzungen werden im Rahmen der Anmeldung schriftlich dokumentiert und Dokumente wie Nachhaltigkeitszertifikate müssen eingereicht werden.
4 – Teilnahmebedingungen
Pro Wein müssen mindestens 3 Flaschen (bzw. Verpackungseinheiten, falls abweichend, z. B. Bag in Box) eingereicht werden. Zusätzlich müssen für alle eingereichten Weine Untersuchungsbefunde eines zugelassenen Weinlaboratoriums übermittelt werden.
Bewerbungsfrist bzw. Einreichungsfrist ist der 31. Januar 2024.
Adresse:
Fair and Green GmbH
Betreff: CARLO Wine Award
In der Raste 12
53129 Bonn
Deutschland
5 – Teilnahmegebühren
Für den CARLO Wine Award können Weine in einer oder mehreren Kategorien eingereicht werden. Pro Einreichung fällt eine Gebühr von 95.- € zzgl. MwSt. an. Da das durchführende Unternehmen in Deutschland seinen Sitz hat ist zu diesem Betrag von deutschen Teilnehmern zusätzlich die gesetzliche MwSt. zu entrichten. Für Länder der Europäischen Union und sonstige Drittländer entfällt die MwSt. bei Vorlage der UID Nummer.
Eine Rechnungsstellung erfolgt nach erfolgreicher Bewerbung und Zusendung der eingereichten Weine durch die Fair and Green GmbH.
6 – Durchführung des Wettbewerbs
Die Wine Trophies werden entsprechend der Richtlinien der OIV – Internationale Organisation für Rebe und Wein – und den Richtlinien der Weinbaurechtlichen Verordnung der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. Sämtliche Einzelheiten über die Richtlinien der OIV sind auf der Internetseite www.oiv.int dargestellt. Die Bewertung erfolgt nach dem 100-Punkte-Schema. Die Weine werden anhand der ausgefüllten Probenpässe den entsprechenden Kategorien zugeordnet. Diese beinhalten neben organisatorischen Regelungen auch Vorgaben bezüglich der Zusammensetzung von Jurygruppen und limitieren die Anzahl der verkosteten Weine je Prüfer auf höchstens 50 Weine pro Tag.
6 – Jury
Die Jury wird aus Verkostern mit hoher Fachkompetenz zusammengestellt. Jedes Jurymitglied verfügt über einen untadeligen Leumund. Die Jury verkostet die Weine in einer verdeckten Probe ohne Ansicht des Gefäßes, in dem der Wein eingereicht wird.
7 – Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Bonn.